Wir beraten unsere Mitglieder in Einkommensteuersachen, den Zuschlagsteuern, bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagegesetzes 1999 sowie in Kindergeldsachen (§ 4 Steuerberatungsgesetz).
Bitte senden Sie das ausgefüllte Dokument per Brief an unsere Postadresse:
Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler Rheinland Lohnsteuerhilfeverein e.V. Hansaring 61 50670 Köln
3. Vorteile genießen
Als Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein profitieren Sie von unseren Leistungen.
Wenn Sie alle Schritte ausgeführt haben und der Verein innerhalb von 4 Wochen keinen Widerspruch einlegt, wird die Mitgliedschaft anerkannt. Wir schicken kein Bestätigungsschreiben!
Außerdem erreichen Sie unsere Berater telefonisch von Montag bis Freitag unter o.a. Telefonnummer
Abgabe Ihrer Unterlagen Ihre Steuerunterlagen können entweder per Post, per Mail oder persönlich am Empfang abgegeben werden. Der Empfang hat geöffnet von 8.30 Uhr - 17.00 Uhr.