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Benötigte Unterlagen

für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung

Die folgenden Unterlagen benötigen wir um Ihre Anforderungen umfassend abwickeln zu können. Es sind nicht immer alle Unterlagen benötigt. Originale sind nicht erforderlich, außer Steuerbescheinigungen der Bank.

Bei zu verrechnenden Verlusten aus Kapitalvermögen: Die Verlustbescheinigung muss zwingend bis zum 15.12. des laufenden Jahres bei der Bank beantragt werden!

Bitte die Belege nicht zusammenheften!
  • Alle erhaltenen Bescheide für Einkommensteuer
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen
  • Rentenbezugsmitteilung oder Anpassungsmitteilung zum 01 . Juli, ausländische Renten
  • Bescheinigungen über Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld

  • Freiwillig / Privat Krankenversichert: Jahresbescheinigung der Krankenkasse über Basisbeiträge und Beitragsrückerstattungen
  • Auswärtstätigkeit/ Berufskraftfahrer: Aufstellung über Einsatzorte und Kilometer; Abwesenheitsbescheinigung, Übernachtungskosten
  • Aufwendungen für Fachliteratur, Bürobedarf, PC, Telefon, Gewerkschaft, Fortbildungen, Lehrgänge und Studienkosten
  • Arbeitszimmer: Nachweis aller Miet- und Mietnebenkosten, Wohnungsskizze

  • Nachweise über doppelte Haushaltsführung (Miete, Heimfahrten etc.)
  • Berufliche Rechtsschutzversicherungsbeiträge, Unfallversicherung
  • Riester- oder Rürup-Basis-Rentenvertrag: Bescheinigung der Versicherung
  • Spendenbescheinigungen, Parteibeiträge

  • Bei Kindern bis 14: Betreuungskosten, Kontoauszug , Bescheinigung der Gemeinde
  • bei Kindern über 18: Ausbildungsnachweise
  • Nachweis der Körperbehinderung, auch für Ehegatten und/oder Kinder
  • Kosten für Heimunterbringung und Pflege Angehöriger
  • Unterstützung bedürftiger Angehöriger: Einkommensnachweise der unterstützten Person, Bestätigung über die Höhe der Unterstützung, bei Zahlungen ins Ausland: Bedürftigkeitsbescheinigung erforderlich!

  • Anlage U wegen Unterstützung an getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Krankheitskosten: Zuzahlungen aller Art (Medikamente, Brille etc.)
  • Renovierung und Modernisierung: Rechnungen und Bankbelege

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Pflegekosten, Haushaltshilfe, Hausmeister Treppenhausreinigung etc. (bitte Umlagen- oder Wohngeldabrechnung vorlegen) Überweisungsnachweis zwingend erforderlich
  • Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie: Anlage VL bzw. unterschriebener Antrag
  • Bei Kapitalerträgen: Jahressteuerbescheinigung im Original
  • Ggf. Kirchenaustrittsbescheinigung