für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung
Die folgenden Unterlagen benötigen wir um Ihre Anforderungen umfassend abwickeln zu können. Es sind nicht immer alle Unterlagen benötigt. Originale sind nicht erforderlich, außer Steuerbescheinigungen der Bank.
Bei zu verrechnenden Verlusten aus Kapitalvermögen: Die Verlustbescheinigung muss zwingend bis zum 15.12. des laufenden Jahres bei der Bank beantragt werden!